Die angegebenen circa Mengenangaben im Angebot sind für die Abrechnung nicht bindend. Die Abrechnung erfolgt generell nach tatsächlichem Aufmaß, außer es wurde ein Pauschalbetrag vereinbart.
prompt und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung
Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie, die „KUNDEN- BAUSEITIGEN VORARBEITEN“ und unsere „HINWEISPFLICHTEN“ sowie die „ALLGEMEINEN INFORMATIONEN“ gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Gelegentliche Sondervereinbarungen haben ausschließlich nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit.
Ein Gutachten durch eines der renommiertesten Prüfinstitute Österreichs, der NIEVELT Labor GmbH gibt Ihnen die Sicherheit einer ordnungsgemäßen und ÖNORM-konformen Sanierung.
Unser professioneller Partner GSM steht uns für Wasser-, Brand- oder Witterungsschäden zur Seite.
Ihr Spezialist für Sanierungen bei Wasser- und Brandschaden
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